Keine Winterreifen, keine Kasko?

Geschrieben von Redaktion in Versicherung | Kommentare sind deaktiviert für diesen Artikel

Wie viel Wahrheit in den vielen Gerüchten steckt.

“Bloß die Winterreifen aufziehen, sonst wird’s teuer!”, mahnte kürzlich ein Bekannter. Und da hat er Recht. Wer sein Auto nicht winterlich bereift, setzt damit unter Umständen seinen Versicherungsschutz aufs Spiel. Verbrauchertipp.de klärt über die neue Winterreifen-Regelung auf.

Seit die Bundesregierung zum Jahreswechsel die Straßenverkehrsordnung erneuert hat, geisterte ein Gerücht durch unser Land: Wer keine Winterreifen drauf hat, der muss dafür kräftig Strafe zahlen. Die Unsicherheit ist groß – doch Fakt ist: Eine Winterreifenpflicht gibt es in Deutschland nach wie vor nicht. Denn der Gesetzestext spricht lediglich von “geeigneter Bereifung”, nicht aber ausdrücklich von Winterreifen. Wer Ganzjahres-Pneus aufzieht, ist damit aber nicht automatisch auf der sicheren Seite.

Gerade der große Spielraum, den das Gesetz offen lässt,  ist nämlich das Problem: Ob das Auto den Wetterverhältnissen angepasst ist, das muss die Polizei von Fall zu Fall entscheiden. Stufen die Beamten es als nicht Schnee-und-Eis-tauglich ein, kann es teuer werden: 20 Euro Bußgeld werden sowieso fällig, noch einmal 20 Euro kommen hinzu, wenn der Wagen wegen unzureichender Bereifung andere Fahrzeuge behindert.

Grundsätzlich aber gilt: Autofahrer ohne Winterreifen setzen bei Schnee und Eis ihren Vollkaskoschutz aufs Spiel: Kann die Versicherung ihnen zweifelsfrei nachweisen, dass sie grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt haben, darf sie die Zahlung verweigern.

Übrigens: Aktuell wird die Frage nach einem Satz Winterreifen aber sowieso erst zum Jahresende 2006. Denn die neue Straßenverkehrsordnung ist nicht – wie viele denken – bereits zum 1. Januar in Kraft getreten, sondern hat erst ab Mai ihre Gültigkeit. Bis zum ersten Schneefall im Herbst oder Winter haben Sie deshalb rein rechtlich noch Zeit …

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