Mietwagenversicherungen im Detail

Geschrieben von Redaktion in Urlaub, Versicherung | Be the First to Comment

Wer mit einem Mietwagen unterwegs ist, dem ist zu raten, ein besonderes Augenmerk auf eine geeignete Autoversicherung zu legen. Hier ist es wichtig, nicht an der falschen Stelle zu sparen, sonst könnte dies am Ende sehr teuer kommen. Dennoch macht nicht jede Zusatzversicherung Sinn, da einige schlicht überflüssig sind.

Haftpflichtversicherung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für die Schäden auf, die bei einem durch den Versicherten verschuldeten Unfall bei den fremden Parteien entstehen. Die Haftpflichtversicherung besteht zwangsläufig bei allen in der Bundesrepublik Deutschland versicherten Kraftfahrzeugen. Dabei sind sämtliche Sach-, Personen- und Vermögensschäden. Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, um einen Leihwagen im Ausland bedenkenlos zu versichern. Bei den Verträgen über das Mieten eines Fahrzeugs ist in der Regel eine landesübliche Haftpflichtversicherung inkludiert. Die Deckungssummen ausländischer Versicherungen sind jedoch nicht mit den in Deutschland gewöhnlichen Konditionen vergleichbar. Allerdings ist es möglich, eine zusätzliche Versicherung, die weitläufig als „Mallorca-Police“ bekannt ist, abzuschließen. Es ist oftmals der Fall, dass die deutschen Autoversicherungsverträge auch eine Mietwagen-Haftpflichtversicherung für das Ausland beinhalten. Gleichwohl gibt es Kfz-Schutzbriefe sowie Kreditkarten, welche einen hinreichenden Versicherungsschutz implizieren. Es ist jedem Mietwagennutzer zu raten, den vorgelegten Versicherungsschutz exakt zu lesen, um festzustellen, inwieweit der Versicherungsschutz ausreichend ist. So kann verhindert werden, dass inhaltsgleiche Versicherungen doppelt abgeschlossen werden.

„Mallorca-Police“

Ausländische Autovermieter offerieren ihren Kunden Haftpflichtversicherungen nach den jeweiligen gesetzlichen Regelungen des entsprechenden Landes. Es ist allerdings von enormer Bedeutung, dass die Mietwagennutzer wissen, dass die geltenden Mindestdeckungssummen in südlichen Ländern oftmals nicht ausreichend sind. Besonders bei Unfällen, aus denen Personenschäden resultiert sind, können später auf den Verursacher große, nicht gedeckte Schadensersatzforderungen entgegenkommen.
Die sogenannte „Mallorca-Police“ ist eine Zusatzversicherung, die geschaffen wurde, um eine mögliche aufklaffende Deckungslücke zu verschließen. Die Laufzeit einer solchen Versicherung beträgt zwischen einem und zwölf Monate und beinhaltet beispielsweise eine Schadensdeckung von zehn Millionen Euro. Manche Versicherer haben Policen im Programm, die überdies einen Monat kostenlos sind.

Vollkaskoversicherung

Ebenso wie eine Haftpflichtversicherung ist fernerhin eine Vollkaskoversicherung unerlässlich. Diese deckt Schäden ab, die am Mietwagen des Entleihers zum Beispiel aufgrund eines Unfalls hervorgerufen werden können. Es gibt die Möglichkeit, einen Vollkaskoschutz mit oder ohne Selbstbeteiligung in Anspruch zu nehmen. Einige Schadensarten, wie beispielsweise Reifen- oder Glasschäden, welche relativ oft vorkommen, sind teilweise nicht im Versicherungsschutz inbegriffen. Welcher Vollkaskoversicherungstyp für den Mietwagennutzer infrage kommt, muss dieser nach seiner individuellen Risikoabschätzung selbst abwägen.

Diebstahlversicherung

Es ist selbstredend, dass auf den Entleiher beträchtliche Kosten zukommen können, wenn der Mietwagen entwendet wird. Trotzdem ist eine Diebstahlversicherung, die nicht nur den Diebstahl des Kraftfahrzeugs, sondern auch den des Gepäcks abdeckt, nicht obligatorisch. Deshalb sollte der Reisende das Risiko für den Verlust des Mietwagens selbst abschätzen. Dabei sollte man Informationen über die Häufigkeit von Autodiebstählen im Reiseland heranziehen.

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