Was eine Rechtsschutzversicherung bezahlt und wo sie streikt

Geschrieben von Redaktion in Versicherung | Kommentare sind deaktiviert für diesen Artikel

Rechtsschutz ist kein Rundumschutz.

Die Deutschen – mag man meinen – sind ein rechtsstreitsüchtiges Volk. Die Gerichte der Bundesrepublik ächzen unter einer riesigen Last an Prozessen. Nachbarschaftsstreits, Bagatelldelikte, Beleidigungsklagen – jeder falsch gesetzte Zaunpfahl, jedes auf Privatgrund geparkte Auto, jedes noch so winzige Schimpfwort wird vor dem Richter verhandelt. Grund für die Lust am Zivilprozess sind nicht zuletzt die Rechtsschutzversicherungen. Mit ihnen wird Klagen finanziell erträglich.

Was eine Rechtsschutzversicherung macht? Sie übernimmt das Kosten-Risiko einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sie bezahlt die gesetzlichen Anwaltsgebühren, Zeugengelder, Sachverständigenhonorare, Gerichtskosten – und bei einer Niederlage vor Gericht sogar die Kosten der gegnerischen Partei. Die Deckungssumme ist im Vertrag festgehalten, in der Regel beträgt sie satte 250.000 Euro. Allerdings verlangen die Rechtsschutzversicherer meist eine Selbstbeteiligung in der Höhe von 150 bis 250 Euro. Und die Bußgelder und Strafgelder müssen Sie ebenfalls selbst zahlen. Die Rechtsschutzversicherung springt immer dann ein, wenn tatsächlich ein Prozess ansteht. Wer sich einfach so vom Rechtsanwalt beraten lassen will, muss das selbst bezahlen.

Außerdem prüft der Versicherer, ob die gerichtliche Auseinandersetzung überhaupt eine Aussicht auf Erfolg hat. Wenn dem nicht so ist, gibt’s auch keine Unterstützung. Was müssen Sie bei einer Rechtsschutzversicherung beachten? Dass diese Versicherungen in der Regel “modular” aufgebaut sind. Bedeutet: Sie können einen Rundum-Rechtsschutz kaufen – oder einen, der sich auf ausgewählte Rechtsbereiche beschränkt. Zum Beispiel ein Rechtschutz, der Sie ausschließlich bei Streitigkeiten in den Bereichen Arbeit und Verkehrt finanziell absichert. Eines müssen Sie unbedingt wissen: Selbst beim Komplettpaket deckt die Police nicht alle Rechtsbereiche ab. Klagen vor dem Verfassungsgericht finanziert die Rechtsschutzversicherung ebenso wenig wie – vereinfacht ausgedrückt – alle Streitfälle, die in Zusammenhang mit einer Baumaßnahme stehen. Lesen Sie deswegen vor Vertragsabschluss alle Unterlagen und die Police ganz genau.

 

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