Wie Sie Reisemängel richtig reklamieren
Der Ton macht die Musik.
“Idyllische Lage, feiner Sandstrand, exquisite Küche”, hat der Katalog besprochen. Doch die Wirklichkeit sieht geringfügig anders aus: Das Hotel liegt nicht in einem “immergrünen Pinienwald”, sondern am Rande einer Mülldeponie. Der “feine Sandstrand” ist ein Meer aus scharfkantigen Felsen, und die “exquisite Küche” entpuppt sich als Hähnchen-mit-Pommes-Einerlei. Da hilft nur eines: Reklamieren – aber richtig! Verbrauchertipp.de kennt die Strategien.
Die Gute Nachricht zuerst: Rund drei Viertel aller Reklamationen erkennen die Reiseveranstalter an. Zumeist dann, wenn Fehler (Beispiel: Die Dusche ist kaputt.) oder fehlende Eigenschaften (Beispiel: Es gibt entgegen der Katalogbeschreibung keinen Kinderpool.) offensichtlich sind. Grundsätzlich ist es ratsam, die Hotelbeschreibung aus dem Reisekatalog mit in den Urlaub zu nehmen. So lassen sich Mängel gleich vor Ort belegen und von Hotelpersonal oder Reiseleiter bestätigen.
Der Schlüssel zum Rückgeld ist die eindeutige Dokumentation von Mängeln. Beispiel: Dass im Badezimmer der Schimmel wuchert, wird nicht nur per Fotokamera festgehalten. Ein Mitarbeiter des Reiseveranstalters bestätigt dies außerdem schriftlich. Klar, dass sich einige Reiseleiter damit erst einmal schwer tun. Überzeugen Sie daher durch professionelle Gesprächsführung: Seien Sie bestimmt, aber höflich; halten Sie Blickkontakt.
Höflichkeit und Bestimmtheit sind auch gefragt, wenn es an das Reklamationsschreiben geht. Machen Sie sich nicht unnötig klein, tragen Sie aber auch nicht zu sehr auf. Formulieren Sie das, worüber Sie sich ärgern, mit sachlichen, klaren Worten und bringen Sie eine nachvollziehbare Struktur in den Text. Ebenfalls unumgänglich: eine genaue Rechtschreibprüfung. Nichts wirkt unprofessioneller als eine Reklamation, die von Fehlern nur so strotz.
Wenn Sie auf dem schriftlichen Weg nichts erreichen, bleibt nur noch der Gang vor den Richter. Zwar übernehmen viele Rechtsschutzversicherungen die Prozesskosten, die Aussicht auf Erfolg ist aber gering. Da die Wahrnehmung von Mängeln höchst subjektiv ist, entscheiden die Richter häufig im Sinne des Reiseveranstalters. Oder urteilen sehr vorsichtig. Deswegen: überlegen Sie sich gut, ob Sie das winzige Brandloch im Teppich wirklich vor dem Richter verhandeln wollen …
Um vielleicht von Anfang an das richtige zu finden, schützen Sie sich vor dem “Katalog-Betrug” und finden Sie Ihr Urlaubsziel in einem passenden Reiseführer! Finden Sie Orte, die tatsächlich sind was der Katalog verspricht!
Weiterführende Links:
- www.reise-fuchs.biz (Reise)
- www.weltweit-urlaub.de (Urlaub)
- www.1x1toskana.de (Ferienhaus in der Toskana)
- www.reiseruecktrittsversicherung-guenstig.de (www.reiseruecktrittsversicherung-guenstig.de)
- www.marina-guide.de (Yachtversicherung)
- www.segel-berichte.de (Skipperhaftpflicht-Versicherung)
