Wie Sie sich gegen Naturgewalten versichern können
Katastrophen-Schutz.
Damit rechnet man einfach nicht. Oder hötten Sie jemals gedacht, dass die Oder so verheerend über die Deiche steigen kann? Dass es in Bayern so sehr schneit, dass Hausdächer unter der Last der weißen Massen zusammenbrechen? Immer wieder zeigt sich, welch existenzielle Bedrohung die Naturgewalten darstellen können. Und weil im Zuge der globalen Erwärmung die Wetter-Katastrophen eher noch zunehmen, haben Sie bestimmt schon einmal über eine Versicherung gegen Unwetterschäden nachgedacht. Verbrauchertipp.de sagt Ihnen, welche Versicherung was bezahlt.
Schäden in Milliardenhöhe entstehen jährlich durch Naturkatastrophen. Klar, dass die Versicherungen diese Kosten am liebsten nicht übernehmen würden – doch in einigen Fällen sind sie gesetzlich zur Haftung gezwungen. Sturmschäden am Haus deckt in der Regel bereits die Wohngebäudeversicherung oder die Hausratsversicherung ab. Wird das Auto vom Unwetter erwischt, springt meist die Teilkaskoversicherung für die entstandenen Schäden ein.
Anders sieht es bei Hochwasser und vergleichbaren Naturereignissen aus. Die Versicherer verweisen hier auf die “höhere Gewalt” und verweigern die Zahlung. Eine Tatsache, die viele Menschen während der Oderflut in tiefe finanzielle Not stürzte. Kein Wunder also, dass der Bund der Versicherten schon seit einigen Jahren vehement eine gesetzliche Verpflichtung zur so genannten Elementarschadenversicherung fordert.
Denn die Elementarschadenversicherung – die meist als Zusatz zur Hausratsversicherung oder Wohngebäudeversicherung angeboten wird – bietet genau diesen Schutz. Sie springt theoretisch immer dann ein, wenn Überschwemmungen, Erdbeben, Erdsenkungen, Erdrutsche, Schneedruck oder Lawinen starke Schäden verursacht haben. In Anbetracht der möglicherweise äußerst hohen Kosten enthalten diese Policen häufig eine Selbstbeteiligung, die zu einem gewissen Prozentsatz an die Schadenshöhe gekoppelt ist. Dadurch bleiben zumindest die Beiträge bezahlbar. Die Beitragshöhe bestimmt indes noch ein weiterer Faktor: die statistische Wahrscheinlichkeit einer Naturkatastrophe in der Gegend, die der Versicherungsnehmer bewohnt.
Auch ein Blitzeinschlag gehört zur höheren Gewalt und kann durch eine Elementarversicherung abgedeckt werden. Aber was geschieht bei einem Blitzeinschlag im Umspannungswerk, der durch eine elektrische Überspannung Ihren Computer zerstört? Viele derartige Versicherungsfälle enden in einem Vergleich mit der Versicherung. Bei diesem zahlt die Versicherung einen Teil des Schadens, für den anderen Teil kommen Sie auf. Solche Überraschungen können Sie leicht vermeiden, indem Sie den Vertrag ganz kritisch auf solche Fälle abklopfen.
Weiterführende Links:
- www.strom-town.de/ (Stromanbieter)
- www.roevenich-immobilien.de (Versicherungen rund um Ihr Wohneigentum)
- www.gebaeudeversicherung.net (gebaeudeversicherung.net)
