Worauf Sie beim Kindergeld-Antrag achten sollten
Keine Selbstverständlichkeit.
Es ist ein beliebtes Wahlkampfthema, das Kindergeld: Nur allzu gerne versuchen die Parteien, sich mit immer höheren Summen zu übertrumpfen. Dabei liegt Deutschland mit seinen 154 Euro pro Kind – ab dem vierten gibt´s sogar 179 Euro – sowieso im europäischen Durchschnitt ziemlich weit vorn. Doch woher kommt das Kindergeld eigentlich? Und viel wichtiger: Wer bekommt es? Verbrauchertipp.de beantwortet diese und weitere wichtige Fragen rund um die staatliche Ausgleichsleistung.
Erst einmal: Kindergeld gibt es nicht einfach so; wäre ja auch zu einfach, wenn gleich der Standesbeamte im Einwohnermeldeamt den entsprechenden Beleg ausfüllen würde. Stattdessen müssen Sie den Kindergeldantrag in der Regel bei der zuständigen Familienkasse stellen. Die sitzt in der Bundesagentur für Arbeit, vormals Arbeitsamt. Ausnahme: Für Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes ist die Besoldungsstelle gleichzeitig auch die Familienkasse. Bei der Familienkasse müssen Sie einiges an amtlichen Unterlagen vorlegen. Lebt das Kind im Haushalt, zeigen Sie zum Beispiel eine Haushaltsbescheinigung vor; hat das Kind eine eigene Wohnung, muss unter anderem eine Lebensbescheinigung her.
Dann wird geprüft, ob ihr Antrag auf Kindergeld überhaupt berechtigt ist. Zuallererst müssen Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben, oder zumindest hier unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sein. Keine Probleme gibt es, wenn Sie das Zusatzgeld für eheliche Kinder beantragen wollen. Bei Pflegekindern, Stiefkindern oder Adoptivkindern hingegen müssen Sie belegen, dass eine familienähnliche Beziehung besteht.
Wie lange der Staat das Kindergeld zahlt: Mindestens bis zum 18. Lebensjahr des Kindes, unter Umständen sogar bis zu Vollendung des 27. Lebensjahrs. Nämlich dann, wenn das Kind noch zur Schule geht, studiert oder sich noch in der Ausbildung befindet. In Einzelfällen gibt es das Kindergeld sogar noch einige Jahre länger – etwa, wenn der Nachwuchs mehrere Jahre als ehrenamtlicher Entwicklungshelfer gearbeitet hat.
Doch der Staat hat nichts zu verschenken: Liegt das Einkommen des Kindes oberhalb des Existenzminimums, ist damit auch das Kindergeld futsch. Schließlich kann der Nachwuchs ja theoretisch für sich selber sorgen. Gleiches gilt, wenn die Hochzeitsglocken läuten. Ist der Ehepartner vermögend genug, streicht der Staat den Eltern das Kindergeld.
